Aktuell

Ein Chef kommt schnell unter die Räder seines Fuhrparks

DEULA-Unternehmerseminar zur Prävention für Fuhrparkleiter

 

Informierten über Haftungsfragen für Unternehmer bei der DEULA Freren. (v.l. DEULA Geschäftsführer Mathias Kirchhoff, Polizeidirektor Karl-Heinz Brüggemann und Norbert Verst (Wirtschaftsverband Emsland)

 

Freren. Unter dem Thema „Risikominimierung für Unternehmer und Führungskräfte im Umgang mit Fuhrpark und Fahrern“ fand in Kooperation mit dem Wirtschaftsverband Emsland ein Unternehmerseminar bei der DEULA Freren statt. Referent des Seminars war Polizeidirektor Karl-Heinz Brüggemann.

„Unternehmer mit Fuhrpark und Fahrern werden bei Regelverstößen sehr schnell haftbar gemacht“, so der Polizeidirektor. Von Bußgeldern über versicherungsrechtlichen Haftungen bis hin zu zivil- oder strafrechtlichen Verurteilungen der Geschäftsführer können die Strafen ausfallen. In kleineren Unternehmen wird der Fuhrpark häufig nebenher betreut. Dabei wird gerne die Halterhaftung übersehen. Die liegt nämlich oft beim Fuhrparkleiter – mit gefährlichen Folgen. „Fuhrparkverantwortliche müssen sich jeden Tag die Frage stellen: Wer haftet eigentlich wofür?“, stellt Brüggemann die Frage. Es sei üblich, dass die Unternehmensleitung die Halterpflichten an den Fuhrparkleiter entweder per Arbeitsvertrag oder bedingt durch die Arbeitspraxis delegiert. Dennoch kann auch hier die Geschäftsführung haftbar gemacht werden. Denn für die Auswahl des Fuhrparksleiter haftet der Unternehmer. „Eine umfassende oder teilweise Delegation von Pflichten und Aufgabenverantwortung ist möglich. Sie ist aber auch an bestimmten Bedingungen gebunden, was die Auswahl des Personals und die Aufsicht betrifft“, weiß Brüggemann. Werde bei dem Fuhrparkleiter im Ernstfall fehlende Qualifikation oder Befähigung nachgewiesen, haftet der Unternehmer.

 

Aber auch der Fuhrparkleiter steht oft in der Haftung

 

„Werden dem Fuhrparkleiter zum Beispiel per Arbeitsvertrag die Halterpflichten übertragen, kann er sowohl im zivil- als auch im strafrechtlichen Bereich bei Verstößen haften“, sagt Brüggemann. Denn er sei für die Fahrtauglichkeit und das Verhalten der Fahrer verantwortlich. Zudem für die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge. So könnten Kosten für Bußgelder auf ihn zukommen, wenn die Fahrer nicht ermittelt werden könne. Bei Verkehrsunfällen drohten Freiheitsstrafen wegen fahrlässiger Körperverletzung bis zu drei Jahren. An Beispielen macht der Polizeidirektor deutlich, wie die Ermittlungsbehörden vorgehen. „Dokumentieren Sie die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche schriftlich und formulieren sie deutlich, wer wofür und zu welcher Zeit zuständig ist. Ansonsten hat Ihnen der Richter die Sache um die Ohren“, so Brüggemann weiter. „Die hohe Teilnehmerzahl hat uns gezeigt, dass es für diese Art von Seminaren eine hohe Nachfrage gibt“, ist der Geschäftsführer der DEULA Freren, Mathias Kirchhoff, überzeugt.

 

Mehr anzeigen

Schreibe einen Kommentar

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"